Rechtsprechung
BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; Berechnung eines Anspruchs auf Invalidenrente; Zulässigkeit der Verringerung des Anspruchs durch Betriebsvereinbarung; Widerruf einer Versorgungszusage; Kündigung einer Betriebsvereinbarung; ...
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Recht der betrieblichen Altersversorgung - Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung, Auslegung, Inhaltskontrolle, Kündigung und Kündigungswirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.05.1999 - 5 Ca 145/99
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2000 - 8 Sa 1015/99
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 760 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98
Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Es bedurfte also für die materielle Wirksamkeit der Neuregelung des Jahres 1981 nur sachlich-proportionaler Gründe (zuletzt BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310, 318 mwN).(1) In seinem Urteil vom 11. Mai 1999 (- 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310) und seinem Beschluß vom 17. August 1999 (- 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203) hat der Senat die Rechtslage dargestellt, die sich bei einer Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung ergibt: Betriebsvereinbarungen sind nach § 77 Abs. 5 BetrVG kündbar.
- BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Dies war aufgrund der vorangegangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls bis zum Bekanntwerden des Urteils des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 1982 (- 6 AZR 1117/79 - BAGE 39, 295) der Fall. - BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
In seinem Urteil vom 20. November 1990 (- 3 AZR 573/89 - BAGE 66, 228) hat der Senat aber entschieden, daß die verschlechternde Neuregelung eines Versorgungswerks in der Form einer Gesamtzusage durch eine ablösende Betriebsvereinbarung wirksam sein kann, wenn die Betriebspartner zum Zeitpunkt der Ablösung auf die Geeignetheit des Ablösungsmittels Betriebsvereinbarung gegenüber einer Gesamtzusage vertrauen durften.
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat damit eine überkommene - rechtsfortbildend entwickelte - ständige Rechtsprechung aufgegeben, wonach die Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung in der Form einer vertraglichen Einheitsregelung oder einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung im gleichen Umfang zulässig war wie die Ablösung einer Ruhegeldordnung in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung durch eine spätere Betriebsvereinbarung (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252, 258; 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327), so daß auch verschlechternde Abänderungen einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarungen möglich waren. - BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
(1) In seinem Urteil vom 11. Mai 1999 (- 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310) und seinem Beschluß vom 17. August 1999 (- 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203) hat der Senat die Rechtslage dargestellt, die sich bei einer Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung ergibt: Betriebsvereinbarungen sind nach § 77 Abs. 5 BetrVG kündbar. - BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat damit eine überkommene - rechtsfortbildend entwickelte - ständige Rechtsprechung aufgegeben, wonach die Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung in der Form einer vertraglichen Einheitsregelung oder einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung im gleichen Umfang zulässig war wie die Ablösung einer Ruhegeldordnung in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung durch eine spätere Betriebsvereinbarung (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252, 258; 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327), so daß auch verschlechternde Abänderungen einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarungen möglich waren. - BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - BAGE 53, 42 ff.) zwar darauf erkannt, daß vertraglich begründete Ansprüche von Arbeitnehmern auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, nur dann durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung wirksam abgelöst werden können, wenn der Arbeitgeber sich eine Abänderung durch Betriebsvereinbarung vorbehalten hat, die Neuregelung bei kollektiver Betrachtung insgesamt nicht ungünstiger als die Gesamtzusage ist oder deren Geschäftsgrundlage weggefallen ist.